Grabarten

Gestaltung & Pflege

Je nach Bestattungsart haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Grabarten. Bei Erdbestattungen stehen Reihen-, Wahl- und Gemeinschaftsgräber zur Auswahl, bei Feuerbestattungen gibt es für die Urnenbeisetzung mehrere Alternativen. Grundlegend für die Friedhofswahl sind die Überlegungen zu Ruhezeit, Gestaltungsmöglichkeit der Grabstätte und deren Pflege. Da jede Gemeinde eine eigene Friedhofssatzung beschließt, sind nicht überall alle Möglichkeiten gegeben. Wir werden Ihnen fachkundig sagen können, wo Ihre Vorstellungen einer Ruhestätte gegeben sind. Die Grabpflege obliegt in der Regel den Angehörigen. Da ihnen dies nicht immer möglich ist, vermitteln wir Ihnen gerne Kontakte zu verantwortungsvollen und zuverlässig arbeitenden Friedhofsgärtnereien, die sich nach Ihren Vorstellungen um die Instandhaltung der Grabstätte kümmern.

Reihengrab

Bei Reihengräbern wird der Ruheplatz von der Friedhofsverwaltung vergeben, tatsächlich der Reihe nach. Das heißt, dass Sie sich die Lage nicht aussuchen können. Im Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit – je nach Friedhofssatzung unterschiedlich, in der Regel 25 bis 30 Jahre – ist hier nach Ablauf nicht verlängerbar. Trotzdem kann die Grabstätte nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung individuell gestaltet und bepflanzt werden.

Trauerfeier Friedhof

Wahlgräber

Entscheiden Sie sich für ein Wahlgrab, haben Sie mehr individuelle Möglichkeiten. Hier können Sie sowohl den Ort und die Größe der Grabstätte als auch den Nutzungszeitraum an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie können Platz für mehrere Verstorbene einplanen, vielleicht sogar als Ruheplatz für die ganze Familie, der über Generationen weitergeführt werden kann. Sie können die Ruhezeit nach Ablauf auf Wunsch auch immer wieder verlängern. Sie haben alle Gestaltungsfreiheiten im Rahmen der Friedhofssatzung, bis hin zur Wahl des Kreuzes oder Monuments.

Anonymes Urnenreihengrab

Für das anonyme Rasenreihengrab gelten die gleichen Regeln wie bei den Rasengräbern allgemein. Auch die Angehörigen können an der Beisetzung teilnehmen. Der einzige Unterschied ist, dass das Grab ohne Kennzeichnung bleibt.

Rasengräber

Rasengräber sind pflegefreie Ruhestätten als Reihen- oder Wahlgrab auf einem eigens dafür vorgesehenen Friedhofsareal. Statt individueller Gestaltung liegt hier der grüne Rasenboden, eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind hier also als Grabschmuck nicht zulässig. Allerdings kennzeichnen Grabplatten den Ort der letzten Ruhe. Die Pflege übernimmt der Friedhof. Die Ruhezeiten entsprechen zumindest denen der anderen Grabarten. Diese Wahl kann sinnvoll sein, wenn die Angehörigen nicht in der Lage oder am Ort sind, die Grabpflege zu übernehmen.

Kolumbarium

Kolumbarien kennen die meisten Menschen aus der Begräbniskultur südlicher Länder. Längst haben die Bauwerke mit ihren zahlreichen kleinen Nischen, die an Taubenschläge erinnern (lat. columba ‚die Taube‘) auch hier Einzug gehalten. In unterschiedlichster Form und Gestaltung sind sie sowohl in Innenräumen z. B. von Kirchen als auch auf Außenflächen u. a.  von Friedhöfen zu finden. Die Urne wird nach der Feuerbestattung in eine je nach Grabwahl bestimmte Kammer gesetzt, mit einer Stein- oder Metallplatte verschlossen und mit Namen und Daten des Verstorbenen versehen. Die Nutzungslaufzeiten können je nach Gemeindesatzung unterschiedlich sein und die Gestaltungsfreiheit ist reguliert.