Erbrecht und Testament

Wenn ein Mensch zum Ende seines Lebens kein Testament verfasst hat greift das deutsche Erbrecht. Haben Sie den Wunsch, davon abweichend Menschen, Institutionen oder wohltätige Organisationen im Erbe zu bedenken, müssen Sie ein Testament verfassen. Dafür empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Erste Informationen finden Sie in der Broschüre zum Thema Erbrecht des Bundesministeriums für Justiz.

Download: Erben und Vererben BMJV (*.pdf)

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